Beglaubigungen

Notare

Beglaubigungen

Bei der Beglaubigung wird vom Notar die Echtheit eines Dokumentes oder einer Unterschrift bestätigt.

Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass die unterzeichnende Person vor dem Notar unterzeichnet hat (Identitätsbestätigung). Die Unterschriftsbeglaubigung besteht aus einem Vermerk, der an das Originaldokument angesiegelt wird. Daraus ergibt sich, dass die das Original unterzeichnende Person ihre Unterschrift vor dem Notar geleistet oder vor ihm anerkannt hat. Der Vermerk schließt mit der Unterschrift und einem Abdruck seines Dienstsiegels. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Erstellung der zu beglaubigenden Erklärung behilflich. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Beglaubigungstermin mit unserem Sekretariat.

Mit einer Abschriftenbeglaubigung bestätigt der Notar, dass die Abschrift mit dem Ausgangsdokument (Original, beglaubigte Abschrift) übereinstimmt. Derartige Beglaubigungen werden häufig zur Vorlage bei Behörden verlangt. Solche Abschriftenbeglaubigungen erstellen wir in der Regel während der Bürozeiten unverzüglich. Eine Terminsvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam, um Wartezeiten zu vermeiden.

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