Scheidungsfolgenvereinbarungen

Notare

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag für Eheleute, die bereits getrennt leben oder aber eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten. Der Notar klärt die Eheleute –häufig im Zusammenspiel mit deren eingeschalteten Rechtsanwälten- über die Scheidungsfolgen auf und zeigt auch insoweit die Möglichkeit einer einverständlichen, das heißt nicht streitigen Scheidung auf. Die Eheleute selbst haben es in der Hand, im Rahmen des gesetzlich zulässigen, die Folgen der Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden.

Über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus klärt der Notar auch über die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder auf und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert die gerichtliche Ehescheidungsvereinbarung. Das Familiengericht kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem „normalen“ Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger ist (einvernehmliche Scheidung).