Bauträgerverträge

Notare

Bauträgerverträge

Der Bauträgervertrag ist rechtlich betrachtet eine Mischung aus Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag. Der Verkäufer (Bauträger) verkauft dem Käufer ein Grundstück oder Wohnungseigentum und verspricht eine Bauleistung. Häufig muss das verkaufte Objekt noch gebaut oder grundlegend saniert werden.

Der Bauträgervertrag enthält damit also auch Regelungen über die Art und Weise der Bauausführung, des Zeitpunktes der Bezugsfertigkeit, der Abnahmeverpflichtung, der Sachmangelgewährleistung etc.

Einen wesentlichen Unterschied zum normalen Grundstückskaufvertrag stellen die Zahlungsmodalitäten dar: Im Gegensatz zu einem Grundstückskaufvertrag, bei dem der Kaufpreis in der Regel in einer Summe zahlbar ist, ist bei einem Bauträgervertrag ein Ratenplan einzuhalten. Die Vereinbarung des Ratenplans soll sicherstellen, dass der Verkäufer die entsprechende Bauleistung zu erbringen hat und erst danach die entsprechende Kaufpreisrate vom Käufer erbracht werden muss. Auf der anderen Seite hat der Verkäufer den Vorteil, dass er nicht zunächst das ganze Gebäude auf seine Kosten erstellen muss, um den Kaufpreis zu erhalten.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen das beste Nutzererlebnis bieten und die Dienste dieser Webseite optimal an Sie anpassen zu können. Indem Sie auf Akzeptieren klicken, erlauben Sie die Nutzung von Cookies und Google Einbindungen wie Google Analytics und Google Maps, die dabei helfen, Ihnen bessere Dienste anbieten zu können. Cookies, die wesentliche Services und Funktionen ermöglichen (z.B. Anmeldung), werden aus technischen Gründen ungeachtet Ihrer Wahl gesetzt.