Notare
Ihr Partner für Beurkundungen
Unsere Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern sowohl als verschwiegene und unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten als auch für Beurkundungen jeder Art, sowie Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zur Verfügung.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar bereits gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten, ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Immobilien:
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung,
Hypotheken und Grundschulden etc.
Ehe, Partnerschaft und Familie:
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag,
Adoption
Erbe und Schenkung:
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag,
Nachlassverteilung, vorweggenommene,
Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
Unternehmen:
Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften,
Anteilsübertragungen,
Handelsregisteranmeldungen etc.
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation:
Scheidungsvereinbarungen, Nachlassauseinandersetzungen,
vollstreckbare Urkunden,
Schlichtungs- und Schiedstätigkeiten